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Sektorgespräche RKE - Wie wird bestimmt für wen die RKE gilt

Die letzten Wochen fanden Sektorgespräche statt und aus diesem Grund, erörtern wir, wie wird bestimmt für wen die RKE gilt.

Die Resilienz kritischer Einrichtungen (RKE) ist ein Thema, das in einer vernetzten Welt von großer Bedeutung ist. Die Richtlinie (EU) 2022/2557 regelt, welche Organisationen als kritische Einrichtungen eingestuft werden und welche Maßnahmen sie ergreifen müssen, um ihre Resilienz zu erhöhen. Doch wie wird genau bestimmt, welche Organisationen unter die RKE fallen und wann erhalten sie Bescheid? Hier ein Überblick:


 

Wann erfahren betroffene Organisationen von ihrer Einstufung?

Die Richtlinie (EU) 2022/2557 legt fest, dass betroffene Organisationen spätestens bis zum 17. August 2026 informiert werden müssen. Das Bundesministerium für Inneres (BMI) als geplante zuständige Behörde in Österreich hat jedoch das Ziel, die Organisationen früher zu informieren, um ausreichend Zeit für die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen zu gewährleisten.

 

Wie wird bestimmt, ob eine Organisation unter die RKE fällt?

Um zu verstehen, welche Organisationen unter die RKE fallen, müssen zunächst drei grundlegende Bedingungen erfüllt sein:

1. Wesentliche Dienste: Die Einrichtung muss einen oder mehrere wesentliche Dienste erbringen.

2. Standort: Die Einrichtung muss in Österreich tätig sein, und die kritische Infrastruktur muss sich ebenfalls in Österreich befinden.

3. Sicherheitsvorfälle: Ein Vorfall muss eine erhebliche Störung des eigenen wesentlichen Dienstes oder anderer wesentlicher Dienste bewirken können.

Diese drei Bedingungen sind kumulativ, das heißt, alle drei Bedingungen müssen erfüllt sein, um überhaupt durch die RKE betroffen zu sein.


 

Die genaue Bestimmung als kritische Einrichtung

Wer genau unter die RKE fällt, wird durch die EU nicht im Detail vorgegeben. Stattdessen werden allgemeine Kriterien angegeben, die für die Bestimmung herangezogen werden. Diese Kriterien umfassen:

Diese Kriterien helfen, die Erheblichkeit einer Störung zu bewerten und somit zu entscheiden, welche Organisationen als kritische Einrichtungen eingestuft werden.

 

Gesetzliche Grundlagen und Verordnungen

Die spezifische Einstufung als kritische Einrichtung soll in einer eigenen Verordnung geregelt werden. Um diese Kriterien festzulegen, gibt es laufend Abstimmungsgespräche, die durch das BMI und die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) organisiert werden. Eine grundlegende Methodik und Ansätze für diese Einstufungen liegen bereits vor und werden gemeinsam mit Vertreter*innen der jeweiligen Sektoren diskutiert.

 

Partizipation und Verordnung

Letztendlich entscheidet BMI über die Schwellenwerte für die Einstufung, versucht aber durch die Gespräche möglichst viel Partizipation zuzulassen. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Gespräche ist die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2450, die die wesentlichen Dienste näher spezifiziert. Diese Verordnung bietet eine Grundlage für die Diskussionen und hilft dabei, Klarheit darüber zu schaffen, welche Organisationen betroffen sein könnten.

 

Fazit

Die Einstufung als kritische Einrichtung und die damit verbundenen Maßnahmen zur Erhöhung der Resilienz sind wichtige Schritte, um die Sicherheit und Stabilität unserer Gesellschaft zu gewährleisten. Organisationen, die sich über ihre mögliche Einstufung informieren möchten, sollten die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2450 genau studieren. So können sie sich frühzeitig auf mögliche Anforderungen vorbereiten und aktiv an den Diskussionen teilnehmen.

Durch diese sorgfältige Methodik und die Einbeziehung aller relevanten Akteure wird sichergestellt, dass die Resilienz kritischer Einrichtungen gestärkt wird und sie auch in Krisenzeiten ihre essenziellen Dienste erbringen können.

 

Information und Beratung

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