Österreich in „bester“ Gesellschaft: Verzögerte Umsetzung der EU-Richtlinie 2022/2557
Heute endet offiziell die Frist zur nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie 2022/2557. Doch in der Praxis sieht es anders aus: Bisher haben nur zwei EU-Mitgliedsstaaten – Italien und Estland – diese Richtlinie in nationales Recht überführt.
Während Italien ein eigenes Gesetz geschaffen hat – ein Ansatz, der auch in Österreich geplant ist – hat Estland ein Bündel von Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht. Dazu gehören das Notstandsgesetz, Gesundheitsgesetz, Strafgesetz und weitere Anpassungen, um die EU-Anforderungen zu erfüllen.
Und Österreich?
Hier gibt es zwar einen abgestimmten Entwurf auf Verwaltungsebene, doch ein politischer Konsens konnte bislang nicht erreicht werden. Was bedeutet das für österreichische Unternehmen? Zum jetzigen Zeitpunkt (noch) nichts, da die konkreten Anforderungen für Unternehmen erst bis Mitte 2027 umgesetzt werden müssen.
Für die Republik Österreich kann das jedoch teuer werden. Wenn die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleitet und Österreich nicht rasch reagiert, können Strafen in Millionenhöhe fällig werden. Schließlich ist die EU-Kommission befugt, finanzielle Sanktionen zu verhängen, wenn Mitgliedsstaaten EU-Vorgaben nicht fristgerecht umsetzen.
Es ist bemerkenswert und auch ein wenig besorgniserregend, dass so wenige EU-Staaten die Richtlinie 2022/2557 bislang umgesetzt haben. In den kommenden Sitzungen auf EU-Ebene wird dies sicher ein zentrales Thema sein.
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